Bonus durch Gewerkschaftszugehörigkeit

by Diane on 30/06/2006

Die neuseeländische Gewerkschaftsmitgliedschaft bietet zwei ganz entscheidende Vorteile, über die deutsche Gewerkschaften auch mal ernsthaft nachdenken sollten:
1. An Stelle von kompletten, vom Betriebsrat veranstalteten Betriebsversammlungen, gibt es hier Gewerkschaftsversammlungen, für die die Gewerkschaftsmitglieder bezahlt freigestellt werden. Kein Mitglied = keine Informationen. So einfach ist das!
2. In vielen Tarifverträgen gibt es die sogenannte “No pass-on”-Klausel. Das heißt, dass Nichtmitglieder erst zu einem späteren Zeitpunkt von Gehaltserhöhungen profitieren dürfen oder von Einmalzahlungen ganz ausgeschlossen werden.
So mag ich das! Das schließt das olle Schmarotzertum das in Deutschland herrscht (frei nach dem Motto “Wozu soll ich Gewerkschaftsbeiträge zahlen, ich bekomme doch auch so die selben Leistungen”) aus. Wer meint, so mehr für sich rausholen zu können, soll das ruhig tun, die Realität sieht zum Glück anders aus. Das macht die Organisationsarbeit hier auch in einigen Punkten wesentlich leichter als in Deutschland… ;)

Claudia July 2, 2006 at 12:00 am

Hallo!
Wenn das so einfach wäre. Klar verhandeln wir nur für unsere Mitglieder – aber die Arbeitgeber sehen zu, alles alles zu zahlen, wenn nötig im ÖD mit parlamentarischer Stimme. Auch eine Gewerkschaftsversammlung in der Arbeitsziet wäre traumhaft. – Dazu müssten wir aber erst die Arbeitgeber los weden…

Pascal July 5, 2006 at 12:00 am

Hallo Kollegin,
klingt gut, hat aber den Nachteil dass der Arbeitgeber dann erfährt wer in der Gewerkschaft ist und wer nicht. Das widerum könnte manche davon abhalten einzutreten, denn
in der gewerkschaft zu sein ist in den meisten Betrieben
eine Karrierebremse.

Sandra July 7, 2006 at 12:00 am

Hallo Diane,

endlich verewige ich mich auch mal im blog und gleich mit einem Klugscheißer-Eintrag. Mit Sicherheit liegt der Unterschied im System der Gewerkschaften aber noch viel wichtiger finde ich, dass diese No pass-on Klausel auch bei uns bekannt ist und Gewerkschaften dies seit Jahrzehnten versuchen durchzusetzen, die sog. Differenzierungsklauseln aber bereits in den 60ern für unzulässig erklärt wurden. Dieses Urteil wurde später nochmal bestätigt.
Das System der Stellvertreterpolitik (also Vertretung durch Betriebsräte anstelle der Gewerkschaft) hat sicherlich viele Nachteile, ist aber historisch betrachtet durchaus nachvollziehbar.

Viele Grüße

Sandra

P.S.: Mache den Klugscheißmodus jetzt wieder aus.

Comments on this entry are closed.

Previous post:

Next post: